Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Ferienhaus bzw. eine Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder- falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Vertragspartner sind Gast und der Eigentümer des Ferienobjekts.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
a.) Der Eigentümer ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
b.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
c.) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen: 10 % des Preises für Übernachtung in Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
d) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Preis abzüglich der o. g. Einsparungen zu zahlen. Bei anderweitiger Vermietung ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70,- €/pro Woche an den Vermieter zu zahlen.
Die Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen unterzeichnet an den Eigentümer zurückzusenden (per FAX, Mail oder per Post).
Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung behält sich der Eigentümer eine Weitervermietung vor.
Die Miete ist wie folgt zu zahlen: 14 Tagen vor Anreise ist die Gesamtsumme auf das angegebene Konto des Eigentümers zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen (Last-Minute) ist die gesamte Miete sofort nach Buchung fällig.
Eine Bestätigung des Zahlungseingangs ist seitens der Ferienhausvermietung nicht vorgesehen.
Die Miete ist unter Angabe der Buchungsnummer, dem Namen des Ferienobjekts, dem gebuchten Zeitraum und dem Namen des buchenden Gastes zu überweisen.
Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Stornierungen bedürfen generell der Schriftform gegenüber dem Vermieter per E-Mail, Post oder Fax. Es zählt jeweils das Eingangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach der folgenden Staffelung zu berechnen:
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Kurabgaben erhalten Sie bei einer Stornierung in jedem Fall zurück. Bei Mietabbruch während des Aufenthaltes ist der Mietpreis in voller Höhe zu leisten, eine anteilige Erstattung nicht genutzter Miettage erfolgt nicht. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.
Beiden Vertragsparteien bleibt es unbenommen, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn einer der Parteien ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis unzumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Vermieter unter anderem dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, das Mietobjekt unberechtigt Dritten überlässt oder die ihm obliegende Sorgfalt derart vernachlässigt und das Mietobjekt hierdurch erheblich gefährdet
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Quartier ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag muss das Quartier, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Bei kurzfristiger Vermietung (bis zu 3 Tagen) ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Aufschlag (Wärmezuschlag) zu erheben.
Am Abreisetag ist das Ferienobjekt durch den Gast besenrein zu hinterlassen. Der Gast hat das Geschirr abzuwaschen, den Müll zu entsorgen und die Betten abzuziehen. Die abgezogene Bettwäsche ist im Korridor neben der Eingangstür zu deponieren.
Der Gast ist haftbar für die von ihm in der Unterkunft angerichteten Schäden.
Generell ist eine Vermietung an Jugendgruppen nur in Begleitung von mindestens 2 Erwachsenen mit einem Mindestalter von 28 Jahren möglich. Bei Vertragsbruch ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kurbeitrag (Gästeabgabe) wird durch die am Anreisetag gültige Kurbeitragssatzung der Stadt festgelegt. Hier kann es bei Änderungen der Kurbeitragssatzung zu Abweichungen des im Buchungsvertrag genannten Kurbeitrags kommen. Änderungen des Kurbeitrags sind generell vom Gast zu tragen.
Das Rauchen in Nichtraucher-Ferienobjekten, sowie das Mitbringen von Haustieren in als tierfrei ausgewiesene Ferienobjekte sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, dem Vermieter eine Pauschale in Höhe von 300,- € für den erhöhten Reinigungsaufwand zu zahlen.
Das Mitbringen von nicht im Gastaufnahmevertrag genannten Haustieren, oder die Erhöhung der Anzahl der mitreisenden Personen ist spätestens bei Anreise mitzuteilen. In als „tierfreie“ deklarierte Ferienobjekte ist das Mitbringen jeglicher Haustiere untersagt.
Ansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise sowohl vom Vermieter als auch vom Gast geltend gemacht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gem. DSGVO die personenbezogenen und für die Vertragsdurchführung benötigten Daten des Mieters in unserem Unternehmen gespeichert bzw. an unseren EDV-Dienstleister übermittelt werden. Die Daten müssen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mindestens 10 Jahre gespeichert werden. Bitte beachten Sie unsere separate Datenschutzerklärung.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt unser Geschäftssitz als vereinbart
Stand 23.01.2023
Elke Dethlefsen
Noorderstrunwai 26
25946 Nebel Amrum
Telefon (04682) 961140
Fax (04682) 961186